Private Krankenkassen und Beihilfe

Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden von den meisten privaten Krankenversicherungen sowie von der Beihilfe bei entsprechender medizinischer Indikation ganz oder teilweise übernommen. Der genaue Leistungsumfang hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

 

Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nachzufragen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.. 

 

Selbstzahler

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kann die Behandlung ohne vorherige Abstimmung mit einer Krankenversicherung beginnen, was häufig einen kurzfristigen Therapiebeginn ermöglicht.

 

Darüber hinaus kann es für manche Menschen ein wichtiges Anliegen sein, dass keine psychische Diagnose bei einer Versicherung dokumentiert wird. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).. 

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Auch wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Dies ist über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Wann ist dieses Verfahren möglich?

Gesetzliche Krankenkassen müssen eine psychotherapeutische Behandlung gewährleisten. In vielen Regionen gibt es jedoch lange Wartzeiten auf einen Therapieplatz. Wenn Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden, kann Ihre Krankenkasse die Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen.

Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 13 Abs. 3 SGB V.

Das Kostenerstattungsverfahren kommt in der Regel infrage, wenn:

  • bei Ihnen eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf vorliegt
  • Sie mehrere kassenzugelassene Psychotherapiepraxen kontaktiert haben
  • dort kein zeitnaher Therapieplatz verfügbar ist

In diesem Fall kann die Krankenkasse eine Behandlung in einer Privatpraxis genehmigen.

Ablauf des Verfahrens

  1. Sie kontaktieren mehrere Psychotherapiepraxen mit Kassenzulassung.
  2. Sie dokumentieren die Rückmeldungen (z. B. lange Wartezeiten oder Absagen).
  3. Sie stellen einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.
  4. Sie fügen das Behandlungsangebot meiner Praxis bei.
  5. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Therapie beginnen.

Gerne unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten.

Wenn Sie eine Behandlung in meiner Praxis in Betracht ziehen, erhalten Sie von mir:

  • eine Bestätigung über einen freien Therapieplatz
  • ein Behandlungsangebot für Ihre Krankenkasse
  • eine Checkliste für das Kostenerstattungsverfahren
  • Unterstützung bei Fragen zum Antrag

 

Wichtiger Hinweis

Die Genehmigung der Kostenerstattung erfolgt immer durch Ihre Krankenkasse. Die Therapie kann in der Regel erst nach einer entsprechenden Bewilligung beginnen.

Wenn Sie Fragen zum Kostenerstattungsverfahren haben oder wissen möchten, ob es in Ihrem Fall möglich ist, können Sie sich gerne per E-Mail an mich wenden.

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